ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(Stand 15.06.2026)
§ 1 Allgemeines
(1) Es gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma DMS Gebäudedienste, nachfolgend „DMSG“ genannt, ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Vertragspartner mit deren Geltung einverstanden. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, sofern sie dem Vertragspartner bei einem früheren von uns bestätigten Auftrag oder Angebot zugegangen sind.
(2) Abweichungen von diesen AGB und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn die Firma DMSG sie in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Preisanpassung bei Tariflohnänderung
(1) Die Angebote sowie alle Leistungen der DMSG in Prospekten, Katalogen, Mailings oder ähnlichen Werbematerialien und alle Informationen sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn diese in Textform oder durch Erbringung der Lieferung/Leistung von DMSG bestätigt werden.
(2) Die Vertriebsbeauftragten des Unternehmens sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des Vertrages hinausgehen.
(3) Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Vertragspartners auf Dritte bedarf der Zustimmung der DMSG in Textform.
(4) Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen (Dauerschuldverhältnisse wie z. B. die Unterhaltsreinigung) ist DMSG bei Änderungen des allgemeinverbindlichen Lohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk berechtigt, den Vertragspreis proportional im Verhältnis zum lohngebundenen Kostenanteil (pauschaliert mit 85 % des Gesamt-Auftragswertes) anzupassen. Eine solche Preisanpassung ist dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform anzuzeigen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des bisherigen Jahresentgelts, steht dem Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu.
§ 3 Preise und Sonderaufwände
(1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich DMSG an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise für die Dauer von 30 Tagen ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Unternehmens genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer (Regelbesteuerung). Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(2) Dienstleistungen, die entgegen der ursprünglichen Vereinbarung auf Wunsch des Vertragspartners an Sonn- oder Feiertagen oder nachts durchgeführt werden müssen, werden mit den für das Gebäudereiniger-Handwerk üblichen tariflichen Aufschlägen berechnet. Kann die vereinbarte Dienstleistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat (z. B. fehlender Zutritt), nicht durchgeführt werden, so trägt der Vertragspartner die entstandenen Kosten für Löhne, Fahrgeld und Bereitstellungszeiten.
(3) In den angegebenen Preisen für Dienstleistungen sind, sofern nicht extra aufgeführt, keine Kosten für Sondergeräte (z. B. Hubarbeitsbühnen, Gerüste) enthalten. Diese werden vom Vertragspartner bereitgestellt oder von DMSG gesondert in Rechnung gestellt.
(4) Bei wiederkehrenden Dienstleistungen sind im Monatspauschalpreis bereits alle Feiertage des Kalenderjahres berücksichtigt. Fällt der vereinbarte Reinigungstermin auf einen gesetzlichen Feiertag, besteht kein Anspruch auf Nachholen der Dienstleistung und kein Anspruch auf Kürzung der Rechnung, sofern nicht unter § 7 Absatz 5 etwas anderes geregelt ist.
§ 4 Leistungsausführung, Gewährleistung und VOB-Bezug
(1) Leistungsfristen und feste Termine bedürfen der Textform. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, extreme witterungsbedingte Ausfälle, behördliche Anordnungen) hat DMSG nicht zu vertreten.
(2) Verträge über die regelmäßige Reinigung (Unterhaltsreinigung) und Glasreinigung qualifizieren sich rechtlich als Werkverträge nach dem BGB. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, hat eine Mängelrüge unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einem Arbeitstag nach Erbringung der Dienstleistung in Textform zu erfolgen. Für Verbraucher (Privatkunden) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen und Rügepflichten. DMSG is stets eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen.
(3) Bei Bauschlussreinigungen, Baureinigungen oder vergleichbaren Bauleistungen gilt zwischen den Parteien – sofern schriftlich vereinbart – ergänzend die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) in der jeweils bei Vertragsschluss aktuellen Fassung.
(4) Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.
§ 5 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der DMSG sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte, bei Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz).
(2) Bei Verträgen auf wiederkehrende Leistungen (Unterhaltsreinigung) stellt DMSG die Leistung jeweils zum 15. oder zum 28. des laufenden Monats in Rechnung. Der Betrag ist binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.
(3) Mahnungen im Verzug können dem Vertragspartner pauschal mit 5,00 Euro in Rechnung gestellt werden, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
(4) Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder aus desselben Vertragsverhältnis hergeleitet sind.
§ 6 Gesetzskonforme Haftungsbeschränkung
(1) DMSG haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von DMSG oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet DMSG nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), haftet DMSG auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) DMSG unterhält für Schäden eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der andsafe AG (Provinzial-Allee 1, 48159 Münster) mit einer pauschalen Deckungssumme von 5.000.000 € für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden.
§ 7 Kalkulations- und Berechnungsgrundlagen, Aufmaß
(1) Die Preiskalkulation der DMSG basiert auf den Richtzeiten des Gebäudereiniger-Handwerks (VOB) sowie auf den praktischen Erfahrungswerten des Unternehmens für vergleichbare Objekte und Objektschwierigkeiten.
(2) Bei der Unterhalts- und Büroreinigung bestimmen sich die Preise maßgeblich nach dem individuellen Verschmutzungsgrad, der Raumstruktur (z. B. Anzahl und Art der Sanitär- und Nassräume) sowie der Nutzungsfläche.
(3) Bei der Treppenhausreinigung erfolgt die Kalkulation primär auf Basis der Etagenanzahl, der Anzahl der Mietparteien sowie des spezifischen Mehraufwands für höhere Objekte (Etagen-Faktor).
(4) Bei der Glasreinigung dient die Gesamtanzahl und Bauart der Fensterflügel sowie deren Zugänglichkeit als primäre Berechnungsgrundlage für den veranschlagten Zeitaufwand.
(5) Die Abrechnung erfolgt – je nach individueller vertraglicher Vereinbarung im Angebot – entweder als fester Objekt-Pauschalpreis oder nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (Stundenbasis):
a) Bei Vereinbarung eines Monatspauschalpreises sind darin bereits alle Feiertage des Kalenderjahres einkalkuliert. Fällt ein vereinbarter Reinigungstermin auf einen gesetzlichen Feiertag, besteht kein Anspruch auf Nachholen der Dienstleistung und kein Anspruch des Kunden auf Kürzung oder Minderung des Pauschalbetrages.
b) Bei Vereinbarung einer Abrechnung auf Stundenbasis wird ausschließlich die tatsächlich erbrachte und dokumentierte Arbeitszeit berechnet. An gesetzlichen Feiertagen ruht die Leistungspflicht, sofern nicht ausdrücklich eine Feiertagsarbeit vereinbart wurde; es erfolgt für diesen Tag keine Berechnung.
(6) Bei Pauschalverträgen berechtigen nachträgliche geringfügige Abweichungen der tatsächlichen m²-Flächen oder Maße den Vertragspartner nicht zu Rechnungskürzungen, sofern der vereinbarte Leistungsumfang vollständig erbracht wurde.
(7) Der Vertragspartner stellt DMSG unentgeltlich warmes/kaltes Wasser, Strom sowie eine abschließbare, frostsichere Abstellmöglichkeit für Reinigungsmaterialien, Reinigungsmittel und Maschinen zur Verfügung.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen ist, wenn vertraglich nicht anderslautend vereinbart, unbefristet. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(2) Ist der Vertragspartner trotz zweier Mahnungen länger als 4 Wochen mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist DMSG zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.
§ 9 Obliegenheiten und Abwerbeverbot
(1) Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass die zu reinigenden Flächen frei zugänglich und für das Personal ungehindert bearbeitbar sind. Soweit die Reinigung von Fensterflächen vereinbart ist, sind diese unverstellt bereitzuhalten. Müssen von DMSG zeitaufwändige Auf- oder Abräumarbeiten (z. B. von Fensterbänken oder Schreibtischen) ausgeführt werden, werden diese zum aktuellen Stundenverrechnungssatz separat berechnet.
(2) Der Vertragspartner verpflichtet sich, weder mittelbar noch unmittelbar Arbeitskräfte der DMSG abzuwerben oder ohne Zustimmung der DMSG zu beschäftigen. Diese Verpflichtung bleibt für eine Dauer von 6 Monaten nach Vertragsbeendigung bestehen. Bei schuldhaftem Verstoß gilt die gesetzliche Schadensersatzpflicht.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der exklusive Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der DMSG in Essen.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Kunden erfolgt streng zweckgebunden zur Erfüllung des Vertrages gemäß den Vorgaben der DSGVO. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte unserer separaten Datenschutzerklärung auf dieser Website.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
